Liebe Fischerinnen und Fischer ab 01.03.2005 gelten folgende Regeln

Vereinsinterne Fang- und Angelbestimmungen

 

Schonzeiten:

 

Raubfisch vom 15.01. – 31.05. des Jahres

Für Forellen vom 01.10. – 15.04.

Ansonsten gelten die gesetzlichen Schonzeiten.

 

Schonmaße und maximale Stückzahl

 

Fischart

Länge cm

Stück pro Tag

 

 

 

Schleie

26

 

Karpfen

35

 

Brachsen

Hecht

50

 

Zander

50

 

Forelle

26

2

Aal

50

 

Weißer Amur

50

 

Wels

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Achtung : Ab sofort Jahresfangbegrenzung 75 kg für Friedfische !

Pro Tag ist jeweils der Fang eines  Raubfisches (Hecht, Zander oder Wels) erlaubt !

Bei den Friedfischen insgesamt 3 Stück ( Beispiel: 2 Karpfen und 1 Schleie, 1Karpfen und 2 Schleien, 3 Schleien oder 3 Karpfen (Graskarpfen wird als Karpfen gewertet). Für Güster , Brachsen und andere Fische gilt keine Begrenzung der Anzahl pro Tag.

Die Tagesbegrenzung von 15 Pfund entfällt !

 

Besondere  Bestimmungen:

 

-         Das Angeln ist nur vom Ufer aus und mit max. zwei Handangeln erlaubt. Köderfischangel gilt als zweite Angel.

-         Die zweite Gerte muss in greifbarer Nähe sein.

-         Es darf nur mit einer Raubfischangel gefischt werden.

-         Andere Angler dürfen nicht belästigt werden.

-         Das Angeln zur Nachtzeit erfolgt nach gesetzlichen Bestimmungen.

      -     Das Fischen mit Köderfisch und Fetzen ist nur während der Raubfischsaison erlaubt

      -     Die Benützung von Legeangeln, Reusen, das Fischen mit Netzen jeglicher Art und das

sogenannte „Reißen“, sowie das Angeln unter Eis ist verboten.

-         Gültiger Fischereischein, Fischereierlaubnisschein und Fangbuch sind mitzuführen und bei Kontrolle vorzuzeigen. Kontrollberechtigt ist jedes Mitglied.

-         Unverzüglich nach dem Fang eines Fisches muss dieser sofort in das mitgeführte Fangbuch eingetragen werden.

-         Der Badebetrieb am Roither-See darf nicht gestört werden.

-         Aushänge an der vereinseigenen Fischerhütte sowie Infotafeln an den Gewässern sind zu berücksichtigen und für jedes Vereinsmitglied bindend..

-         Während Vereinsveranstaltungen ( Siehe Terminliste Jahresanfang ) sind sämtliche Gewässer für den Angelbetrieb gesperrt.

-         Jeder Angler ist verpflichtet, seinen Angelplatz sauber und ordentlich zu verlassen.

-         Jungfischer dürfen nur mit einer Angel fischen.

 

-         Verstöße gegen die oben aufgeführten Bestimmungen werden satzungsgemäß geahndet.