Liebe Fischerinnen und Fischer ab 01.03.2005 gelten folgende Regeln
Vereinsinterne Fang- und Angelbestimmungen
Raubfisch vom 15.01. – 31.05. des Jahres
Für Forellen vom 01.10. – 15.04.
Ansonsten gelten die gesetzlichen Schonzeiten.
Schonmaße und maximale Stückzahl
|
Fischart |
Länge cm |
Stück pro Tag |
|
|
|
|
|
Schleie |
26 |
|
|
Karpfen |
35 |
|
|
Brachsen |
||
|
Hecht |
50 |
|
|
Zander |
50 |
|
|
Forelle |
26 |
2 |
|
Aal |
50 |
|
|
Weißer Amur |
50 |
|
|
Wels |
|
|
|
|
|
|
Achtung : Ab sofort Jahresfangbegrenzung 75 kg für Friedfische !
Pro Tag ist jeweils der Fang eines Raubfisches (Hecht, Zander oder Wels) erlaubt !
Bei den Friedfischen insgesamt 3 Stück ( Beispiel: 2 Karpfen und 1 Schleie, 1Karpfen und 2 Schleien, 3 Schleien oder 3 Karpfen (Graskarpfen wird als Karpfen gewertet). Für Güster , Brachsen und andere Fische gilt keine Begrenzung der Anzahl pro Tag.
Die Tagesbegrenzung von 15 Pfund entfällt !
Besondere Bestimmungen:
- Das Angeln ist nur vom Ufer aus und mit max. zwei Handangeln erlaubt. Köderfischangel gilt als zweite Angel.
- Die zweite Gerte muss in greifbarer Nähe sein.
- Es darf nur mit einer Raubfischangel gefischt werden.
- Andere Angler dürfen nicht belästigt werden.
- Das Angeln zur Nachtzeit erfolgt nach gesetzlichen Bestimmungen.
- Das Fischen mit Köderfisch und Fetzen ist nur während der Raubfischsaison erlaubt
- Die Benützung von Legeangeln, Reusen, das Fischen mit Netzen jeglicher Art und das
sogenannte „Reißen“, sowie das Angeln unter Eis ist verboten.
- Gültiger Fischereischein, Fischereierlaubnisschein und Fangbuch sind mitzuführen und bei Kontrolle vorzuzeigen. Kontrollberechtigt ist jedes Mitglied.
- Unverzüglich nach dem Fang eines Fisches muss dieser sofort in das mitgeführte Fangbuch eingetragen werden.
- Der Badebetrieb am Roither-See darf nicht gestört werden.
- Aushänge an der vereinseigenen Fischerhütte sowie Infotafeln an den Gewässern sind zu berücksichtigen und für jedes Vereinsmitglied bindend..
- Während Vereinsveranstaltungen ( Siehe Terminliste Jahresanfang ) sind sämtliche Gewässer für den Angelbetrieb gesperrt.
- Jeder Angler ist verpflichtet, seinen Angelplatz sauber und ordentlich zu verlassen.
- Jungfischer dürfen nur mit einer Angel fischen.
- Verstöße gegen die oben aufgeführten Bestimmungen werden satzungsgemäß geahndet.